Das Wichtigste in Kürze
- Am 5. Oktober 2026 ist noch keine E-ID ausgestellt. Das Bundesamt für Justiz hat den Start am 30. Juni 2026 verschoben, um die Ausstellung im Internet besser gegen Deepfakes und Schadsoftware zu schützen. Ein neues Datum gibt es nicht.
- Das Gesetz ist angenommen, aber nicht in Kraft: 1 384 586 Ja gegen 1 363 362 Nein, ein Vorsprung von 21 224 Stimmen. Nur 8 von 26 Kantonen stimmten zu. 2021 hatte das Volk die E-ID privater Anbieter mit 64,36 Prozent abgelehnt.
- Die E-ID gibt der Bund heraus, und sie liegt nur auf deinem Smartphone. Im Internet beantragt kostet sie nichts. Für die Prüfung vor Ort wollen die Kantone 29 Franken verlangen (Entwurf).
- Niemand muss eine E-ID haben. Gesetzlich garantiert ist die Alternative aber nur, wenn du persönlich erscheinst (Art. 25 BGEID). Im Internet bleibt es bei Zusagen des Bundesrats.
- Firmen dürfen Daten aus der E-ID nur verlangen, wenn ein Gesetz die Identitätsprüfung vorsieht oder es für die Transaktion „unbedingt erforderlich“ ist (Art. 23 BGEID). Bei Verstössen droht ein Eintrag im Register bis zum Ausschluss, aber keine Strafe.
- Für Treuhänder und andere Finanzintermediäre gilt die E-ID als beweiskräftiges Dokument nach dem Geldwäschereigesetz. Seit dem 1. Oktober 2026 müssen auch Beraterinnen und Berater ihre Kundschaft identifizieren. Ob ihre Selbstregulierungsorganisation die E-ID akzeptiert, ist offen.
Vom Nein 2021 zum knappen Ja 2025
Der erste Anlauf. Am 7. März 2021 lehnte das Stimmvolk das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste mit 64,36 Prozent ab, in allen 26 Kantonen. Den Grund nennt der Bundesrat in den Erläuterungen zur Abstimmung 2025 selbst:
„Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben die Einführung im Jahr 2021 abgelehnt, insbesondere weil sie durch private Unternehmen hätte herausgegeben werden sollen.“
Der zweite Anlauf. Noch im März 2021 verlangten alle Fraktionen mit gleichlautenden Motionen eine staatliche E-ID. Der Bundesrat legte im November 2023 die Botschaft vor. Das Parlament verabschiedete das Gesetz am 20. Dezember 2024, der Nationalrat mit 170 zu 25 Stimmen, der Ständerat mit 43 zu 1. Das Referendum kam mit 55 344 gültigen Unterschriften zustande.
Was sich geändert hat.
| 2021, abgelehnt | 2025, angenommen | |
|---|---|---|
| Wer gibt die E-ID heraus? | private Anbieter | der Bund (fedpol), Wallet und Register betreibt das Bundesamt für Informatik |
| Ja-Anteil | 35,64 Prozent | 50,39 Prozent |
| Kantone mit Ja | 0 von 26 | 8 von 26 |
| Für die Vorlage | FDP, SVP, Mitte, economiesuisse | FDP, SP, Mitte, Grüne, GLP, EVP, economiesuisse, Gewerbeverband, Gewerkschaftsbund |
| Gegen die Vorlage | SP, Grüne, GLP, Piratenpartei, Gewerkschaftsbund | SVP, EDU, Piratenpartei, Mass-voll, Freunde der Verfassung |
Ja-Anteil zur E-ID 2021 und 2025, in Prozent
Wer wie stimmte. Die Nachbefragung von gfs.bern fasst die Abstimmung so zusammen:
„Beim E-ID-Gesetz verlief die entscheidende Achse zwischen technologischem Fortschrittsoptimismus und Datenschutzskepsis.“
Jüngere stimmten eher zu als Ältere, Männer eher als Frauen (55 zu 46 Prozent). Von den Anhängern der GLP sagten 79 Prozent Ja, von denen der SVP 24 Prozent. Wer dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten sehr vertraut, stimmte zu 79 Prozent zu, wer ihm wenig vertraut, zu 16 Prozent. Den Ausschlag gaben die Mehrheiten in den grossen Städten. Wer Nein stimmte, nannte am häufigsten Bedenken beim Datenschutz als Hauptgrund (30 Prozent).
Ja-Anteil nach Alter, in Prozent
Nach der Abstimmung. Gegen das Ergebnis gingen Beschwerden beim Bundesgericht ein, unter anderem wegen einer Spende der Swisscom an ein Komitee der Ja-Seite. Das Bundesgericht trat am 21. April 2026 mit 3 zu 2 Stimmen aus formellen Gründen nicht darauf ein, weil die Beschwerdefrist von drei Tagen verpasst war. Der Bundesrat stellte das Ergebnis am 30. April 2026 fest. Schon nach der Abstimmung hatte Bundesrat Beat Jans das Bundesamt für Justiz beauftragt, die Hauptkritik der Gegnerinnen und Gegner aufzunehmen. Was daraus wurde, steht weiter unten bei den Regeln für Firmen. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats will die Umsetzung nach zwei Jahren prüfen lassen, unter anderem die Freiwilligkeit, den offenen Quellcode und den Schutz vor Profilbildung.
Wer die E-ID bekommt und wie sie funktioniert
Wer sie bekommt. Eine E-ID bekommt, wer einen gültigen Schweizer Ausweis hat, auch im Ausland, wer einen gültigen Ausländerausweis hat (L, B, C, Ci, N, F, S, G) oder eine Legitimationskarte (Art. 14 BGEID). Kinder brauchen die Zustimmung der Eltern (Art. 16 Abs. 3). Firmen bekommen keine E-ID, sie werden über ihre Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) erkannt.
Was drinsteht. Artikel 15 Absatz 1 zählt auf, welche Daten zur Person die E-ID enthält:
„a. amtlicher Name; b. Vornamen; c. Geburtsdatum; d. Geschlecht; e. Heimatort; f. Geburtsort; g. Nationalität; h. Gesichtsbild; i. AHV-Nummer.“
Die E-ID enthält also mehr als die Identitätskarte, etwa die AHV-Nummer. Das EJPD kündigte deshalb am 25. Februar 2026 an:
„So wird es nur noch für gesetzlich berechtigte Anbieterinnen möglich sein, die AHV-Nummer der Nutzenden abzufragen. Unautorisierte Anfragen werden von der swiyu-Wallet automatisch blockiert.“
Nach einem Bericht der NZZ wäre die AHV-Nummer in der ursprünglichen Version auch für Online-Händler abrufbar gewesen, die sie nicht brauchen.
Wie sie funktioniert. Der Bund beschreibt fünf Schritte:
- Du installierst die App swiyu, scannst deinen Ausweis und nimmst ein kurzes Video deines Gesichts auf.
- Das Bundesamt für Polizei (fedpol) vergleicht dein Gesicht mit dem Bild in der Ausweisdatenbank und stellt die E-ID in die App aus, gebunden an dein Gerät.
- Willst du dich ausweisen, scannst du einen QR-Code. Die App zeigt, wer fragt, ob er im Register des Bundes steht und welche Daten er will. Du stimmst zu oder lehnst ab.
- Die Stelle prüft die Echtheit, ohne beim Bund nachzufragen.
- Bei einem neuen Handy bestellst du eine neue E-ID, die alte wird ungültig.
Was der Bund sieht. Das Gesetz verspricht, dass der Bund beim Vorweisen nicht mitliest. Artikel 10 Absatz 2 und 3 lauten:
„Das Vorweisen und Überprüfen erfolgt, ohne dass die Ausstellerin davon Kenntnis hat. Das BIT erhält durch den Betrieb des Basisregisters und des Vertrauensregisters sowie der Systeme zur Erhöhung des Schutzes der Privatsphäre keine Kenntnis vom Inhalt der vorgewiesenen elektronischen Nachweise und kann, ausser aufgrund der durch die Abfragen generierten Daten, keine Rückschlüsse auf die Verwendung der Nachweise und die beteiligten Behörden und Privaten ziehen.“
Ganz ohne Daten geht es nicht. Beim Antrag im Internet darf fedpol biometrische Daten erheben (Art. 17 Abs. 4), und sie werden erst fünf Jahre nach Ablauf der E-ID vernichtet (Art. 27). Die Daten zu Antrag und Ausstellung bewahrt fedpol 20 Jahre auf. Das Bundesamt für Informatik darf Abfragen der Register aufzeichnen; der Entwurf der Verordnung verlangt, sie spätestens nach 90 Tagen zu vernichten. Und der Bund räumt selbst ein: Auch wenn die einzelnen Nachweise technisch nicht verknüpfbar sind, „könnten Randdaten zur Verknüpfung missbraucht werden“. Wer Name und Geburtsdatum vorweist, ist gegenüber dieser Stelle ohnehin identifiziert.
Die wichtigsten Begriffe.
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| swiyu | die App des Bundes, in der die E-ID liegt (Wallet) |
| Verifikatorin | eine Firma oder Behörde, die eine E-ID prüft |
| Vertrauensregister | öffentliches Register des Bundes, das bestätigt, wer hinter einer Abfrage steht |
| Basisregister | öffentliches Register mit den Schlüsseln der Beteiligten und den Widerrufen, ohne Daten zu einzelnen Nachweisen |
| Sandbox | die Testumgebung mit erfundenen Daten, bis zum 4. September 2026 „Public Beta“ genannt |
| AGOV | das Behördenlogin des Bundes; die E-ID selbst ist kein Login |
Ab wann? Der Zeitplan
| Datum | Was | Stand |
|---|---|---|
| 28. September 2025 | Volksabstimmung, Gesetz angenommen | erledigt |
| 21. April 2026 | Bundesgericht tritt auf die letzten Beschwerden nicht ein | erledigt |
| 30. April 2026 | Bundesrat stellt das Ergebnis fest | erledigt |
| 30. Juni 2026 | Start der E-ID verschoben, ohne neues Datum | erledigt |
| 4. September 2026 | Testumgebung heisst jetzt Sandbox | erledigt |
| Dezember 2026 bis Januar 2027 | Tests innerhalb der Bundesverwaltung | angestrebt |
| Frühjahr 2027 | elektronischer Führerausweis | angestrebt |
| 1. Halbjahr 2027 | Gesetz teilweise in Kraft, Infrastruktur in Betrieb | angestrebt |
| offen | Ausgabe der E-ID | offen |
| 2 Jahre nach Inkrafttreten | Behörden müssen die E-ID spätestens akzeptieren (Art. 35) | gesetzlich |
Warum verschoben wurde. Das Bundesamt für Justiz schreibt in seiner Mitteilung vom 30. Juni 2026:
„Der Sicherheitsaspekt ist höher zu gewichten als die Einführung zum ursprünglich genannten Zeitpunkt.“
Das Risiko beschreibt eine interne Aktennotiz: Erkennt das System ein mit KI gefälschtes Video nicht, kann eine E-ID an die falsche Person gehen. Gewarnt hatte die Eidgenössische Finanzkontrolle schon im Dezember 2025: „Die EFK ist angesichts der Zahl der noch offenen Themen im Programm besorgt.“ Auch die Gemeinden fühlen sich schlecht vorbereitet. Laut einer Umfrage, über die SRF berichtete, geben 70 Prozent der antwortenden Gemeinden an, zu wenig zu wissen, um sich vorzubereiten.
Was der Bund ausgibt. Die Botschaft rechnet für 2023 bis 2028 mit rund 181,9 Millionen Franken und ab 2029 mit rund 24,7 Millionen Franken pro Jahr. Die erste Schätzung von 2022 lag bei 25 bis 30 Millionen Franken für das Projekt und 10 bis 15 Millionen Franken pro Jahr für den Betrieb, gezählt allerdings ohne die hohen Kosten für den technischen Support. Was die Verschiebung zusätzlich kostet, ermittelt das Bundesamt für Justiz noch.
Was die E-ID nicht ist und wie freiwillig sie bleibt
Was sie nicht ist. Nach den Angaben des Bundes ist die E-ID keine Pflicht, keine elektronische Unterschrift, kein Login und kein Reisedokument. Sie ersetzt die Identitätskarte nicht, und im Ausland wird sie noch nicht anerkannt. Über Adresse oder Kreditwürdigkeit verrät sie nichts.
Was das Gesetz garantiert. Zwei Artikel regeln, wer die E-ID akzeptieren muss und wann es eine Alternative gibt:
„Art. 24 Jede Behörde oder andere Stelle, die öffentliche Aufgaben erfüllt, muss die E-ID akzeptieren, sofern sie beim Vollzug von Bundesrecht eine Identifizierung vornimmt.“
„Art. 25 Wer die E-ID oder Teile davon als Nachweis akzeptiert, muss auch einen Ausweis nach Artikel 14 akzeptieren, wenn die Inhaberin oder der Inhaber persönlich erscheint.“
Der Bundesrat hat vor der Abstimmung mehr versprochen. In den Erläuterungen steht:
„Es gibt aber keine Verpflichtung, die E-ID zu nutzen. Der Bund bietet sämtliche Dienstleistungen weiterhin auch analog an. Es bräuchte eine Gesetzesänderung, wenn man die E-ID in Zukunft in gewissen Fällen für obligatorisch erklären möchte.“
Wo die Freiwilligkeit endet. Die Garantie im Gesetz gilt nur, wenn du persönlich erscheinst; die Botschaft spricht ausdrücklich von der „physischen Welt“. Für Angebote im Internet verlangt das Gesetz keine Alternative. Ein Verbot, Leistungen an die E-ID zu koppeln, hat der Bundesrat geprüft und verworfen:
„Angesichts der technischen Schwierigkeiten bei der Umsetzung solcher Anforderungen war es nicht möglich, neue gemeinsame Regeln in diesem Bereich festzulegen.“
Die Eidgenössische Finanzkontrolle beschreibt, was das im Alltag heisst: „Unternehmen entscheiden hingegen selbst, für welche Vorgänge sie die E-ID einverlangen. … Eine Verweigerung der Datenfreigabe führt zum Abbruch des Vorgangs.“
Dazu kommt das Geld. Die Botschaft will die meisten Menschen zum Antrag im Internet lenken, und sie sagt offen, wie:
„Wenn die Interessierten für die Vor-Ort-Überprüfung eine Gebühr bezahlen müssten, wäre dies ein starker Faktor, um die Anfragen auf den kostenlosen Online-Kanal zu lenken.“
Im Internet erhebt fedpol biometrische Daten. Der Weg vor Ort, bei dem diese zusätzliche Speicherung entfällt, soll 29 Franken kosten.
Die EU geht weiter. Für ihre eigene digitale Brieftasche hat die EU eine klare Gleichbehandlung ins Gesetz geschrieben. Artikel 5a Absatz 15 der Verordnung (EU) 2024/1183 lautet:
„Die Nutzung von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität ist freiwillig. Natürliche oder juristische Personen, die die europäische Brieftasche für die Digitale Identität nicht nutzen, dürfen in ihrem Zugang zu öffentlichen und privaten Diensten und zum Arbeitsmarkt sowie in ihrer unternehmerischen Freiheit in keiner Weise eingeschränkt oder benachteiligt werden.“
Was die Stimmenden befürchten. In der Nachbefragung stimmten 61 Prozent der Aussage zu, mit der E-ID würden analoge Dienstleistungen der Behörden abgebaut, was weniger digitale Menschen benachteilige. Selbst unter den Ja-Stimmenden waren es 49 Prozent.
Was die Stimmenden über die E-ID denken, Zustimmung in Prozent
Was Firmen verlangen dürfen
Die Regel. Artikel 23 Absatz 1 BGEID ist der wichtigste Satz für jede Firma, die E-IDs prüfen will:
„Die Verifikatorinnen können die Übermittlung der in der E-ID enthaltenen Personendaten verlangen, wenn: a. die Überprüfung der Identität oder eines Teilaspekts der Identität der Inhaberin oder des Inhabers in der Gesetzgebung vorgesehen ist; oder b. es für die Zuverlässigkeit der Transaktion unbedingt erforderlich ist, insbesondere um Missbrauch und Identitätsdiebstahl zu verhindern.“
Was das im Alltag heisst. Gesetzlich vorgesehen ist die Identitätsprüfung etwa bei der Kontoeröffnung, beim Handyabo oder beim Zugang zum elektronischen Patientendossier. Nicht genügen soll eine Bestellung auf Rechnung. Die Botschaft schreibt dazu:
„Die Abfrage der in der E-ID enthaltenen persönlichen Daten erhöht nicht automatisch die Vertrauenswürdigkeit einer Bestellung auf Rechnung.“
Für Altersgrenzen gilt: nur das Nötige. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte (EDÖB) schreibt:
„So ist die Abfrage von E-ID-Daten einer Kundin zur Altersprüfung bei einem gewöhnlichen Onlinekauf von Produkten, die nur an volljährige Personen abgegeben werden (wie Alkohol), als übermässig und somit missbräuchlich einzustufen. Zur Bestätigung der Volljährigkeit braucht es lediglich die Teilinformation, ob die betreffende Person über 18 Jahre alt ist.“
Nach Angaben des Bundesrats darf ein solcher Händler auch nicht nach dem Geschlecht fragen, und der Altersnachweis geht ohne das genaue Geburtsdatum. Allgemein gilt das Datenschutzgesetz: Bearbeitet werden darf nur, was für den Zweck nötig ist (Art. 6 und 7 DSG).
Abfragen vorab offenlegen. Nach der Abstimmung hat der Bund nachgebessert. Laut EJPD müssen Anbieterinnen ihre gewünschten Datenabfragen und deren Zweck vorab in einem öffentlichen Register des Bundes hinterlegen. Fehlt das oder verlangt eine Firma mehr, warnt die App, und du kannst beim Bundesamt für Justiz Missbrauch melden. Ob diese Regeln in der endgültigen Verordnung stehen, ist offen; verabschiedet ist sie noch nicht.
Die Sanktionen. Eine Strafe sieht das E-ID-Gesetz nicht vor. Bei Verstössen trägt das Bundesamt für Informatik einen sichtbaren Vermerk im Register ein und kann die Firma ausschliessen (Art. 23 Abs. 2). Laut den Folien des Bundes geht es in Stufen: Vermerk mit Warnung in der App, Löschung aus dem Vertrauensregister, zuletzt der vollständige Ausschluss aus dem System. Daneben kann der EDÖB nach dem Datenschutzgesetz einschreiten (Art. 49 und 51 DSG). Die Digitale Gesellschaft, die im Abstimmungskampf für das Gesetz war, hält fest:
„Das E-ID-System kann technisch nicht verhindern, dass Verifikatorinnen mehr Daten als nötig verlangen und speichern (Überidentifikation). Der Schutz ist reaktiv (Sanktionen), nicht präventiv.“
Weitere Pflichten. Wer prüft, muss im Register des Bundes stehen, mit einer UID. Wer bei persönlichem Erscheinen die E-ID akzeptiert, muss auch den Ausweis akzeptieren (Art. 25). Und jede Firma, die E-IDs prüft, muss Cyberangriffe auf ihre Systeme dem Bundesamt für Cybersicherheit melden (Art. 11), nach dem Informationssicherheitsgesetz innert 24 Stunden.
So kommst du zur E-ID und so bindet eine Firma sie an
Für dich. Noch geht es nicht, so ist es geplant: Du installierst swiyu, prüfst deinen Ausweis per Handy und nimmst ein Video deines Gesichts auf. In der Regel dauert die Prüfung wenige Minuten, bei einer vertieften Prüfung einige Tage. Zu Beginn kann es eine Warteschlange geben. Die E-ID ist an dein Gerät gebunden; auf bis zu acht Geräte kommt sie nur während der Bestellung. Statt im Internet kannst du dich vor Ort bei einer Stelle deines Kantons prüfen lassen (Art. 17). Ob dieser Weg gleich zum Start bereitsteht, ist offen. Die E-ID gilt höchstens so lange wie der Ausweis, mit dem du sie beantragt hast.
Was es kostet. Die Beträge stehen im Entwurf der Verordnung und sind noch nicht beschlossen.
| Wer | Was | Franken |
|---|---|---|
| Privatperson | E-ID im Internet beantragen, nutzen, widerrufen | 0 |
| Privatperson | Prüfung vor Ort | höchstens 29 (15 mit gleichzeitigem Ausweisantrag) |
| Privatperson | Prüfung bei einer Vertretung im Ausland | höchstens 28 |
| Firma | Eintrag ins Basisregister | 150 |
| Firma | Prüfung des Antrags für das Vertrauensregister | 350 |
| Firma | Sandbox zum Testen | 0 |
| Behörden von Kantonen und Gemeinden | Register | 0 |
Für Firmen. Der Bund empfiehlt vier Schritte: den eigenen Anwendungsfall festlegen, in der Testumgebung einen Prototyp bauen, mit Kundinnen und Kunden testen, dann in den Betrieb gehen. Für den Betrieb brauchst du eine UID, eine qualifizierte elektronische Signatur der Zeichnungsberechtigten für den Antrag und eine eigene Prüfsoftware, die der Bund als offenen Quellcode bereitstellt. Wichtig für die Planung: Zum Start müssen alle Beteiligten sich neu registrieren. Die Folien des Bundes halten fest:
„Beim Start der produktiven Umgebung müssen sich alle Akteure neu onboarden! Nachweise sind entweder in der Sandbox oder in der produktiven Umgebung gültig!“
Wie weit Schweizer KMU sind, zeigt eine Umfrage der Hochschule Luzern vom November 2025 unter 78 Vertreterinnen und Vertretern, die nach eigener Angabe nicht repräsentativ ist. 20,5 Prozent hatten bereits Lösungen umgesetzt, als grösste Hürde nannten 47,4 Prozent die Anbindung an bestehende Systeme.
Sonderfall: Treuhänder, Berater und Finanzintermediäre
Die E-ID als Dokument nach dem GwG. Das Geldwäschereigesetz verlangt, die Vertragspartei bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung zu identifizieren. Artikel 3 Absatz 1 GwG beginnt:
„Der Finanzintermediär muss bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen die Vertragspartei aufgrund eines beweiskräftigen Dokumentes identifizieren.“
Die Botschaft zum E-ID-Gesetz stellt klar: „Namentlich handelt es sich bei der E-ID um ein «beweiskräftiges Dokument» im Sinne von Artikel 3 des Geldwäschereigesetzes vom 10. Oktober 1997.“
Neu seit dem 1. Oktober 2026. Das GwG gilt jetzt auch für Beraterinnen und Berater, die bei bestimmten Geschäften mitwirken, etwa beim Kauf von Grundstücken oder bei der Gründung und Verwaltung von Sitzgesellschaften. Sie müssen ihre Kundschaft identifizieren, die wirtschaftlich berechtigte Person feststellen und das dokumentieren (Art. 8b GwG). Den Umfang regelt ihre Selbstregulierungsorganisation (Art. 8c Abs. 2). Ob und ab wann diese die E-ID zur Identifizierung zulassen, haben wir nicht gefunden. Mehr zu den neuen Pflichten steht in unserem Beitrag zum neuen GwG.
Die FINMA. Die Finanzmarktaufsicht will die E-ID im Rundschreiben 2016/7 zulassen. In ihren Kernpunkten heisst es:
„Die E-ID wird für Finanzintermediäre als alternatives Identifizierungsdokument für die digitale Eröffnung von Kundenbeziehungen nach GwG zugelassen.“
Der Finanzintermediär muss dabei prüfen, ob die E-ID gültig und auf die Vertragspartei ausgestellt ist, und den Vorgang speichern. In Kraft treten soll das Rundschreiben erst zusammen mit der E-ID-Verordnung. Es gilt nur für Institute unter direkter Aufsicht der FINMA, also etwa Banken, Vermögensverwalter und Versicherer. Wer als Treuhänder einer Selbstregulierungsorganisation angeschlossen ist, fällt nach unserer Lesart nicht darunter.
Unterschrift und Betreibung. Die E-ID ist keine Unterschrift. Wo das Gesetz die Schriftform verlangt, braucht es weiterhin eine qualifizierte elektronische Signatur (Art. 14 Abs. 2bis OR). Die E-ID erleichtert aber den Weg dorthin: Wer sich mit ihr ausweist, muss für eine solche Signatur nicht mehr persönlich erscheinen. Und bei Eingaben im Betreibungsverkehr über eine Plattform des Bundes genügt künftig die E-ID statt der Signatur.
Die EU zieht nach
Die europäische Brieftasche. Die Mitgliedstaaten der EU müssen ihren Bürgerinnen und Bürgern bis Ende 2026 eine digitale Brieftasche für die Identität bereitstellen (Verordnung (EU) 2024/1183). Nach unserer Rechnung läuft die Frist am 24. Dezember 2026 ab. Bestimmte private Anbieter, etwa Banken, müssen sie ein Jahr später auf Wunsch der Nutzer akzeptieren.
Wo die EU anders ist.
| Punkt | EU | Schweiz |
|---|---|---|
| Freiwilligkeit | Nichtnutzer dürfen „in keiner Weise eingeschränkt oder benachteiligt werden“ (Art. 5a Abs. 15) | Alternative nur bei persönlichem Erscheinen garantiert (Art. 25) |
| Datenabfragen | Anbieter dürfen „keine anderen Daten“ verlangen als vorab registriert (Art. 5b Abs. 3) | nur mit Gesetz oder wenn „unbedingt erforderlich“ (Art. 23), Vorab-Deklaration angekündigt |
| Pflicht für Private, sie zu akzeptieren | ja, für bestimmte Dienste, nur auf Wunsch der Nutzer | nein, nur für Behörden |
| Quellcode | Open-Source-Lizenz für die App vorgeschrieben (Art. 5a Abs. 3) | Offenlegung mit Vorbehalten (Art. 12) |
Anerkennung. Die Schweizer E-ID gilt vorerst nur in der Schweiz. Die Eidgenössische Finanzkontrolle schreibt: „Ein offizielles Mandat besteht heute weder auf Seite der Europäischen Union noch in der Schweiz.“ Die Anbindung an internationale Systeme hat der Bund aus Spargründen zurückgestellt.
Mehr als die E-ID. Über dieselbe Infrastruktur laufen weitere Nachweise. Den elektronischen Lernfahrausweis nutzten im November 2025 rund 11 000 Personen. Der elektronische Führerausweis ist für das Frühjahr 2027 angestrebt.
Unsere Sicht
Dieser Abschnitt ist unsere Meinung, nicht Teil der Rechtslage.
Besser als die Ausweiskopie. Heute verlangen viele Firmen eine Kopie der ganzen Identitätskarte, und was danach mit ihr passiert, weiss niemand. Eine E-ID, die nur „über 18“ verrät, schützt mehr. Und eine staatliche Lösung unter Schweizer Recht ist besser als eine digitale Identität eines grossen Technologiekonzerns. Das sahen auch 76 Prozent der Befragten so.
Die Freiheit hängt an Zusagen. Das Gesetz garantiert die Alternative nur am Schalter. Im Internet entscheidet jede Firma selbst, und wer die Daten nicht freigibt, kommt nicht weiter. Die EU hat für ihre Brieftasche eine klare Regel ins Gesetz geschrieben, die Schweiz nicht. Dazu kommt, dass der datensparsamere Weg vor Ort 29 Franken kosten soll, während der kostenlose Weg im Internet biometrische Daten erhebt. Wer mehr Datenschutz will, zahlt drauf. Die Digitale Gesellschaft, die das Gesetz unterstützt hat, schreibt dazu: „Mehr Datenschutz oder mehr Inklusion darf nicht zu einer Kostenfrage werden.“ Wir sehen das genauso. Eine Gleichbehandlung wie in der EU gehört ins Gesetz, und der Weg vor Ort sollte nichts kosten.
Datensparsamkeit nur auf Meldung. Gegen Firmen, die zu viel verlangen, hilft am Ende vor allem, dass Nutzer es merken und melden. Strafen gibt es keine. Die angekündigte Pflicht, Abfragen vorab offenzulegen, ist ein Fortschritt, wenn sie in der Verordnung steht und durchgesetzt wird.
Der Staat als Betreiber. Der Bund versichert: „Der Bund als Betreiber der Register weiss nie, wer eine E-ID vorgewiesen hat.“ Trotzdem speichert fedpol Antragsdaten 20 Jahre und biometrische Daten bis fünf Jahre nach Ablauf der E-ID, und Registerabfragen dürfen aufgezeichnet werden. Wie schnell eine Zusage wackeln kann, zeigt ein Bericht der Republik, den heise aufgegriffen hat: Bundesamt für Justiz und Bundesamt für Informatik hätten 2026 erwogen, zentrale Teile der Infrastruktur bei Amazon Web Services betreiben zu lassen. Bundesrat Jans habe das gestoppt. Das Bundesamt für Justiz bestätigte laut heise nur, dass alle technischen Optionen geprüft worden seien. Kosten und Zeitplan sind ebenfalls ein Warnzeichen: Aus einer ersten Schätzung von 25 bis 30 Millionen Franken wurden 181,9 Millionen, und ein Starttermin fehlt.
Was das für uns heisst. Für uns ist entscheidend, was eine solche Infrastruktur mit den Daten der Menschen macht. Wo kein Gesetz eine Identifizierung verlangt, wollen wir niemanden identifizieren müssen. Wo eine Identifizierung vorgeschrieben ist, wollen wir nur abfragen, was das Gesetz verlangt. Jede neue Pflicht, Nutzer zu identifizieren oder Daten auf Vorrat zu halten, richtet sich am Ende gegen die Daten der Menschen, die uns vertrauen. Darum wollen wir so wenige solche Pflichten wie möglich.
Das Positive. Die E-ID ist besser gebaut, als viele befürchtet hatten: Sie liegt nur auf dem Gerät, die App zeigt, wer fragt, öffentliche Register machen Abfragen nachvollziehbar, und mehrere technisch verschiedene E-IDs sollen verhindern, dass Stellen einzelne Vorgänge verknüpfen. Der Quellcode wird veröffentlicht, Sicherheitsforscher werden für gefundene Lücken bezahlt, und das Parlament lässt die Umsetzung prüfen. Dass der Bund die Sicherheit über den Termin gestellt hat, ist richtig. Bundesrat Jans betonte laut EJPD, es brauche „auch Mut“, auf früher genannte Termine zurückzukommen.
Für dich heisst das: Nutze die E-ID, wenn sie dir etwas bringt, gib nur frei, was wirklich nötig ist, und bestehe auf der Alternative, wo du sie willst.
Was du jetzt tun kannst
- Auf Fakten statt Termine setzen. Es gibt kein Startdatum. Verlässlich informieren der Blog des Bundes auf eid.admin.ch, wo du auch einen Newsletter abonnieren kannst, und die Seite des Bundesamts für Justiz. Plane frühestens mit dem ersten Halbjahr 2027 für die Infrastruktur; wann die E-ID selbst kommt, ist offen.
- Ohne echte Daten ausprobieren. In der Sandbox kannst du die App mit erfundenen Daten testen. Testnachweise werden mit dem Start ungültig.
- Freiwilligkeit einfordern. Verlangt ein Anbieter die E-ID, frag nach einem anderen Weg. Erscheinst du persönlich, muss er deinen Ausweis akzeptieren (Art. 25 BGEID). Achte auf Warnungen in der App und stimme nicht zu, wenn mehr verlangt wird als nötig. Melde Missbrauch beim Bundesamt für Justiz oder beim EDÖB.
- Den Antragsweg bewusst wählen. Im Internet geht es schnell und kostenlos, aber mit Gesichtsvideo und biometrischen Daten, die fedpol bis fünf Jahre nach Ablauf der E-ID aufbewahrt. Vor Ort entfällt die zusätzliche Speicherung, der Weg soll aber 29 Franken kosten. Prüfe vorher, wie lange dein Ausweis noch gilt.
- Das Smartphone absichern. Bildschirmsperre, aktuelle Updates und bei Android ein gesperrter Bootloader sind Voraussetzung. Bei Verlust oder Wechsel des Handys bestellst du eine neue E-ID, die alte wird ungültig.
- Als Firma den Datenbedarf festlegen. Halte für jeden Ablauf fest, welche Angaben du brauchst und auf welcher Grundlage (Art. 23 BGEID, Art. 6 und 7 DSG). Für Altersgrenzen nur „über 18“, keine AHV-Nummer ohne gesetzliche Grundlage, kein Geschlecht. Lege Löschfristen fest und informiere deine Kundschaft.
- Als Firma testen, nicht überstürzen. Nutze die kostenlose Sandbox und plane UID, Signatur, Gebühren und Betrieb ein. Biete die E-ID nur als zusätzliche Möglichkeit neben dem bisherigen Weg an. Richte einen Meldeweg für Cyberangriffe ein (24 Stunden). Rechne damit, dich zum Start neu registrieren zu müssen.
- Als Treuhänder vorbereiten, aber nicht umstellen. Prüfe deinen Ablauf für Identifizierung und Dokumentation nach dem GwG (Art. 3, 7, 8b). Frag deine Selbstregulierungsorganisation schriftlich, ob und ab wann sie die E-ID zulässt. Bis dahin bleiben Ausweiskopie und die bisherigen Verfahren die Grundlage.
Quellen
- Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID) vom 20.12.2024, BBl 2025 20
- Botschaft zum E-ID-Gesetz vom 22.11.2023, BBl 2023 2842
- Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite für Aufbau und Betrieb der E-ID, BBl 2024 2425
- Bundesratsbeschluss über das Ergebnis der Volksabstimmung vom 28.09.2025, BBl 2026 1165
- Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 28.09.2025
- Entwurf der E-ID-Verordnung (VEID), Vernehmlassung 2025
- Erläuternder Bericht zum Entwurf der E-ID-Verordnung
- Stellungnahmen zur Vernehmlassung der E-ID-Verordnung (u. a. Kantone, Parteien, Verbände)
- Geldwäschereigesetz (GwG), Stand 01.10.2026
- Datenschutzgesetz (DSG)
- Obligationenrecht, Art. 11 und 14
- Bundesamt für Statistik: Volksabstimmungen, Ergebnisse nach Kanton
- Bundesamt für Justiz: Medienmitteilung „Neuer Zeitplan für die Einführung der E-ID und der Vertrauensinfrastruktur“ (30.06.2026)
- Bundesamt für Justiz: Aktennotiz „Risikoanalyse Online-Identifikation bei der E-ID-Ausstellung“ (30.06.2026)
- EJPD: Medienmitteilung „Akzeptanz der E-ID mit zusätzlichen Massnahmen stärken“ (25.02.2026)
- EJPD: Medienmitteilung „Beirat Digitale Schweiz: Sicherheit und Vertrauen stehen an oberster Stelle“ (03.09.2026)
- E-ID des Bundes: Hilfe und häufige Fragen
- E-ID des Bundes: „Public Beta wird zur Sandbox“ (04.09.2026)
- E-ID des Bundes: Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats will Evaluation der E-ID (31.10.2025)
- Bundesamt für Justiz: Folien der Partizipationsmeetings 2026 (u. a. 27.02., 07.05., 04.06., 02.07.)
- Eidgenössische Finanzkontrolle: Prüfung des Schlüsselprojektes E-ID (EFK-25277, 19.12.2025)
- swiyu: technische Dokumentation des Bundes
- EDÖB: 32. Tätigkeitsbericht 2024/2025
- FINMA: Teilrevision Rundschreiben 2016/7 „Video- und Online-Identifizierung“ (Anhörung 16.12.2025 bis 27.02.2026)
- Verordnung (EU) 2024/1183 (europäische digitale Identität, eIDAS 2.0)
- EU-Kommission: European Digital Identity Regulation
- gfs.bern: VOX-Analyse zur Abstimmung vom 28.09.2025 (via Swissvotes)
- Swissvotes: Vorlagen 639 (2021) und 679 (2025)
- Hochschule Luzern: „E-ID kommt – doch vier von fünf Schweizer KMU sind noch nicht bereit“ (30.04.2026, Umfrage, nicht repräsentativ)
- Digitale Gesellschaft (Position): Dossier E-ID
- NZZ: „Die E-ID ist ein Prestigeprojekt des Bundes. Jetzt drohen neue Verzögerungen wegen eines Datenschutzproblems“ (17.06.2026)
- heise online: „Schweizer E-ID: Justizminister Jans verhindert geheimen Amazon-Deal“ (01.09.2026, nach einer Recherche der Republik)
- pctipp: „Keine Aufhebung der Abstimmung über E-ID-Gesetz wegen Swisscom-Spende“ (21.04.2026)
- SRF: „E-ID: Gemeinden kritisieren den Bund für fehlende Infos“ (18.06.2026)